Hinweis zur Einlagensicherung

In der EU sind Festgeld- und Tagesgeldanlagen nach der Richtlinie 2014/49/EU (Deposit Guarantee Schemes Directive, DGSD) bis mindestens 100.000 EUR je Einleger und Bank abgesichert (Einleger = natürliche oder juristische Person). Die Absicherung umfasst in der Regel Einlage plus aufgelaufene Zinsen. Jedes EU-Mitgliedsland unterhält dafür ein nationales Einlagensicherungssystem, dem zugelassene Banken verpflichtend angehören.

Für das Vereinigte Königreich gilt ein vergleichbarer Schutz über das Financial Services Compensation Scheme (FSCS) mit bis zu 85.000 GBP je Person und Bank. Über die gesetzliche Mindestsicherung hinaus können einzelne Banken freiwillige Zusatzsicherungen anbieten.

Diese Einlagenprodukte gelten als sehr risikoarm (oft der niedrigsten Risikoklasse zugeordnet). Der konkrete Schutzumfang richtet sich stets nach Rechtsraum und gewählter Bank; maßgeblich sind die Bestimmungen der jeweiligen Sicherungseinrichtung und die Vertragsunterlagen der Bank.